Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beauftragten für Ökologie und Umwelt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein und durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Beaufragten für Ökologie und Umwelt.