"Brücke der Verständigung" e.V. - deutsch-sowjetischer Verein zur Hilfe der Armeeangehörigen und deren Angehörige bei Rückkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die Sowjetunion, Polen und dem Baltikum
"Brücke der Verständigung" e.V. - deutsch-sowjetischer Verein zur Hilfe der Armeeangehörigen und deren Angehörige bei Rückkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die Sowjetunion, Polen und dem Baltikum
Kurzbezeichnung
"Brücke der Verständigung" e.V. - deutsch-sowjetischer Verein zur Hilfe der Armeeangehörigen und deren Angehörige bei Rückkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die Sowjetunion, Polen und dem Baltikum
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.