Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Der Vorstand ist in seiner Tätigkeit dahinghehend beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein über die Summe von 2.500 DM belasten und für Dienstverträge ein einstimmiger Beschluss des Vorstandes sowie für Grundstücksverträge die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.