Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht dieser zwei Präsidiumsmitglieder wird in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über DM 5.000,-- die Zustimmung des Gesamtpräsidiums eingeholt werden muss.