| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten sowie drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch zwei Vizepräsidenten gemeinschaftlich.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |