Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils einzeln.
In finanziellen Angelegenheiten wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Kassenwart gemeinsam mit einem der beiden Vorsitzenden vertreten.