Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Vorsitzenden der Wasserkommission und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Über Rechtsgeschäfte, die eine Höhe von 1000,00 € übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.