Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, sofern sie den Verein mit nicht mehr als 500,00 Euro belasten.