Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Vorstandsmitglied für EDV/Öffentlichkeitsarbeit, dem Schriftführer/Protokollführer, dem Vorstandsmitglied für Ordnung und Sicherheit und dem Vorstandsmitglied für Brandschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein zur Vertretung befugt.