Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Gartenfachberater/Beauftragten für Umweltschutz und Gartengestaltung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 250,00 € belasten, benötigt der Vorstand die Zustimmung des erweiterten Vorstands. Über Rechtsgeschäfte, die 1000,00 € übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung.