Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und zwar dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter des Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.