Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, drei Vertretern aus der Wirtschaft und einem Mitglied aus der Glaser-Innung Berlin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.