Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstandes bedürfen der Zustimmung oder der Genehmigung der Mitgliederversammlung.