Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand, wobei der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils Alleinvertretungsbefugnis nach außen haben, während die übrigen Vorstandsmitglieder nur jeweils zu zweit miteinander vertreten dürfen.