Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000 EUR belasten, Dienstverträge, die gerichtliche Vertretung, Grundstücksverträge und die Vergabe von Nutzungsverträgen sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.