Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften gegenüber Dritten, die den Verein mit mehr als 1000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des erwiterten Vorstands, über 3000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.