Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und zugleich Schatzmeister sowie dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und zugleich Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.