Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und deren Vertreter sowie einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden in Verbindung mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einen von beiden mit einem anderen Vorstandsmitglied.