Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Schatzmeister und dem dritten Vorsitzenden/Schriftführer. Die weiteren Vorstandsmitglieder haben stellvertretende Funktionen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.