Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei weiteren gleichberechtigten Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Leitung der Projekte Betreuung, Begleitung und Beratung, arbeitsweltbezogene Hilfe, aufsuchende Sozialarbeit, betreute Wohnformen und Freizeitgestaltung.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese gemeinsam.
Wirkungskreis: Leitung der Projekte Betreuung, Begleitung und Beratung, arbeitsweltbezogene Hilfe, aufsuchende Sozialarbeit, betreute Wohnformen und Freizeitgestaltung.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese gemeinsam.