Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart sowie maximal zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden sowie den Stellvertreter des Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei der übrigen Mitglieder des Vorstandes gemeinsam.