Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, die den verschiedenen Gruppen (Krankenkassenverbände, Zahnärztekammer und der zuständigen Landesbehörde von Berlin) angehören müssen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.