Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem ersten Stellvertreter/in, der/dem zweiten Stellvertreter/in, der/dem Schatzmeister/in und der/dem Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands wird mit der Wirkung gegen Dritte gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1000,-Euro oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem jährlichen Betrag von nicht mehr als 1000,-Euro, belasten, der Vorsitzende bzw. seine Stellvertreter berechtigt sind. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die diesen Wert übersteigen benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.