| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |