Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen (dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister, wobei der Schatzmeister der Stellvertreter des Vorsitzenden ist).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens ein Vorstandsmitglied.
In seinen Vereinbarungen mit juristischen Personen ist der Vorstand dahingehend beschränkt, dass diese nur dann rechtskräftig werden, wenn ihnen die Mitgliederversammlung zustimmt.