Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird beschränkt. Folgende Rechtshandlungen und Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Geschäfte mit einem Wert von über 10.000,-- DM,
b) Beteiligung an Unternehmungen,
c) Eingehen von Dauer- und Wechselverbindlichkeiten.