Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und je einem Vertreter der Sparten Metalle, Schrott, Alttextilien und Papier. Er kann um bis zu zwei Mitglieder erweitert werden. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so gehört auch er dem Vorstand an.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied..