Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Geschäftsleitung, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Geschäftsleitung vertritt allein, der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden.