Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Alleinvertretungsmacht der Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass bei
- Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,-- EUR,
- der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern,
- der Anmietung von Geschäftsräumen
die Vereinigung nur durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten werden kann.