| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 150,00 € belasten, ist der erste Vorsitzende allein berechtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 150,00 € aber nicht mehr als 2500,00 € belasten erfolgt nur auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstands.
Über Rechtsgeschäfte, die die Höhe von 2500,00 € übersteigen, entscheidet die Mitgliederversammlung. |