Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied sowie dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), hilfsweise dessen Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.