Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dadurch beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,-- DM die schriftliche Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist (§ 26 Abs. 2 BGB).