Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Hauptkassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.