Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Alleinvertretungsbefugnis der Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass bei
- Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000 Mark,
- der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern,
- der Anmietung von Geschäftsräumen
der Verein nur durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten werden kann.