Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, zum Kauf, Verkauf sowie zur Belastung von Immobilien es der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.