Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Beträgen über 1500,00 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung beim Erwerb oder bei der Belastung von Grundstücken und zur Aufnahme von Krediten.