Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Personen: dem Präsidenten, dem Geschäftsführer, dem Generalsekretär und ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer oder den Generalsekretär zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.