Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister und dem Hütten- und Zeugwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 2.000 Euro bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei Rechtsgeschäften ab einem Vermögenswert von 4.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.