Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Rechtsgeschäften bis zu 5.000,-- Euro ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich.
Über Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5.000,-- Euro entscheidet die Mitgliedreversammlung mit Ausnahme von Zahlungen für Steuern, Abgaben, Strom und Wasser.