Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegen Dritte wird in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von mehr als 1000,- Euro der erste oder zweite Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,- Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.