Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Chefredakteur, dem Schatzmeister und ein bis zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.