Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Außergerichtlich wird der Verein vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein. Die übrigen Mitglieder des Vorstandes sind jeweils zu zweit gemeinsam außergerichtlich vertretungsberechtigt.
Gerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.