Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vorstandsmitglieder sind bei Rechtshandlungen bis zu einem Betrag von EUR 500,00 zur Einzelvertretung befugt.