Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der/die Diözesanvorsitzende der KAB-Berlin, der Diözesanpräses der KAB-Berlin, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden der KAB-Berlin.