Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit 3.000 bis 6.000 Euro belasten braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses, darüberhinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung.