Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren gleichberechtigten Personen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 1000 DM.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.