Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes.
Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2500,00 EUR verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.