Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Jugendleiter und dem Vereinsmodellflugreferenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden.