Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus a) dem ersten Vorsitzenden, b) dem Kassenwart/Geschäftsführer, c) dem Hafen- und Geländewart und d) dem Schriftführer.
Die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden wird von einem der unter b) bis d) aufgeführten Vorstandsmitglieder ausgeübt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.