Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus dem Vorsitzenden und sechs bis acht weiteren Exekutivausschussmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit zwei Exekutivausschussmitgliedern vertreten und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gmeinsam mit einem Exekutivausschussmitglied.